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Aktuelles

Neuer Standort in Potsdam
Beeh & Happich GmbH verstärkt seine Präsenz in Berlin und Brandenburg durch die Aufnahme der pon.tus GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft, Potsdam.

Doing business in a more transparent world:
Auch 2018 hat Beeh & Happich GmbH die Weltbank beim Erstellen der weltweiten Erhebung „Doing Business“ unterstützt:
Doing Business Report 2019

26.08.2025 Das Finanzamt Kassel bietet einen bislang einmaligen Service an: Die Steuer macht jetzt das Amt!
Automatisch einen Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024...
25.08.2025 Workation-Trend: Arbeiten mit Urlaubsfeeling
Homeoffice war gestern. Jetzt kommt Workation. Wer bisher von zu Hause...
20.08.2025 Den Garten mit Steuerersparnis verschönern
Im Garten ist immer was zu tun. Warum nicht mal Profis ranlassen? Für...
Weitere Neuigkeiten

Aktuelles

26.08.2025 Das Finanzamt Kassel bietet einen bislang einmaligen Service an: Die Steuer macht jetzt das Amt!
Automatisch einen Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 erhalten, ohne vorher eine Steuererklärung abzugeben: In diesen Genuss kommen in diesem Jahr ausgewählte Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kassel. Ein Pilotprojekt der Hessischen Steuerverwaltung soll den Bürgerinnen und Bürgern das Leben leichter machen. Wo setzt das Pilotprojekt an? Die Abgabe der Steuererklärung ist für viele Bürgerinnen und Bürger eine jährlich wiederkehrende Herausforderung, denn sie müssen zahlreiche Daten sammeln und dem Amt übermitteln. Dabei liegen der Steuerverwaltung aufgrund von gesetzlich verankerten Meldepflichten bereits zahlreiche Informationen vor - etwa über Lohn, Rente und Versicherungen. Hier bringt ein automatisierter Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 einen echten Gewinn. Wie läuft das Verfahren im Pilotprojekt ab? Das Finanzamt Kassel wird einer ausgewählten Gruppe von Bürgerinnen und...
25.08.2025 Workation-Trend: Arbeiten mit Urlaubsfeeling
Homeoffice war gestern. Jetzt kommt Workation. Wer bisher von zu Hause aus digital arbeitet, verlegt sein heimisches Büro in die Berge oder ans Meer. Die Prozesse in den Unternehmen werden weiter digitalisiert und junge Mitarbeitende wollen mehr. Die Kombination aus Work (Arbeit) und Vacation (Urlaub) liegt im Trend. Für den Arbeitgeber die Aufgaben flexibel und ortsunabhängig erledigen und in der anschließenden Freizeit schon im Urlaub zu sein, das wünschen sich viele Arbeitnehmende. Arbeitgeber, die diesen Benefit anbieten, werden als besonders attraktiv wahrgenommen. Doch es gilt, einiges zu beachten, bevor eine Workation gebucht wird. Für das Homeoffice im Ausland gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf Arbeitsrecht, Steuern, Krankenkasse, Sozialversicherung und Aufenthaltsrecht. Ohne die Zustimmung des Chefs geht nichts Selbst wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen das Recht auf Remote Work arbeitsvertraglich eingeräumt hat,...
20.08.2025 Den Garten mit Steuerersparnis verschönern
Im Garten ist immer was zu tun. Warum nicht mal Profis ranlassen? Für haushaltsnahe Dienste und Handwerkerleistungen im Haushalt oder auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen kann es bis zu 5.200 Euro Steuerbonus im Jahr geben. Egal, ob das Grundstück gepachtet, gemietet, kostenlos überlassen oder Eigentum ist, der Bonus senkt direkt die fällige Steuer - und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Routinearbeiten bringen als haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerabzug Ein Garten braucht regelmäßige Pflege. Rasen mähen, Hecken schneiden und Unkraut jäten gehören zum Pflichtprogramm. Erledigen Dienstleister die Reinigungs- und Pflegearbeiten daheim und im genutzten Garten, lassen sich im Jahr 2025 insgesamt 20.000 Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Davon berücksichtigt das Finanzamt 20 Prozent. So sind bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis möglich. Selbst die Kosten für das Reinigen des Gehwegs vor...
18.08.2025 Steuerbefreiung für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 14.05.2025 - XI R 24/23 entschieden, dass der ärztliche Notfalldienst (z.B. an Wochenenden) auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt. Der Kläger ist selbständiger Arzt, der mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KV) eine Vereinbarung über die freiwillige Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst abgeschlossen hat. Er übernahm in den Jahren 2012 bis 2016 für andere, an sich zum Notfalldienst eingeteilte Ärzte als Vertreter deren "Sitz- und Fahrdienste" in eigener Verantwortung. Gegenüber den vertretenen Ärzten rechnete der Kläger hierfür einen Stundenlohn zwischen 20,00 ? und 40,00 ? ab. Die erbrachten Notfalldienste hielt der Kläger für umsatzsteuerfrei. Das Finanzamt (FA) und das Finanzgericht (FG) teilten diese Einschätzung nicht. Sie waren der Ansicht, der Kläger erbringe gegenüber dem Arzt,...
14.08.2025 Verdacht auf Steuerbetrug in großem Stil: LBF NRW wertet Influencer-Datenpaket aus
Die Steuerfahndung analysiert aktuell ein Datenpaket mehrerer Social-Media-Plattformen mit 6000 Datensätzen und einem steuerstrafrechtlichen Volumen von rund 300 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen. Ziel der Ermittlungen sind professionelle Influencer, die ihre steuerlichen Pflichten mit hoher krimineller Energie umgehen. Das Influencer-Team des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) ist vorsätzlichen Steuerbetrügern in den sozialen Netzwerken auf der Spur. Derzeit werten die Expertinnen und Experten ein Datenpaket von mehreren großen Plattformen aus: Darin enthalten sind 6000 Datensätze, die auf nicht versteuerte Gewinne mit Werbung, Abos und Co. hinweisen. Sie beziehen sich ausschließlich auf Influencerinnen und Influencer aus Nordrhein-Westfalen und umfassen ein strafrechtlich relevantes Steuervolumen in Höhe von rund 300 Millionen Euro. Nordrhein-Westfalen war das erste Land, das sich den Bereich des...
13.08.2025 Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden: Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem wird dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein heute vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen. Der Gesetzesentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor: Anwendungsbereich: Das neue Verfahren soll nur für zivilrechtliche Prozesse vor den Amtsgerichten gelten, die auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind. Eröffnung des Online-Verfahrens durch eine Klageeinreichung mittels digitaler Eingabesysteme: Die Rechtsuchenden werden bei der Erstellung einer Klage durch Informationsangebote und Abfragedialoge unterstützt. Bürgerinnen und Bürgern wird für die Einreichung der Klage der...
11.08.2025 Lohnt sich ein Heizungstausch in 2025?
Bestehende, funktionsfähige Gasheizungen müssen nicht erneuert werden. Für defekte, nicht reparable Öl- oder Gasheizungen gibt es ausreichende Übergangsfristen. Nur in Neubaugebieten müssen seit 2024 Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab Mitte 2028 wird diese Regelung für alle neuen Heizungen verbindlich, so sieht es das Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, vor. Ein Umstieg von fossilen Energieträgern auf eine klimafreundliche Heizung kann sich besonders in diesem Jahr noch lohnen, denn es gibt historisch hohe Förderungen von bis zu 70 Prozent der Kosten. Wie geht es mit dem Heizungsgesetz weiter? Vor der Bundestagswahl war von einer Rücknahme des Heizungsgesetzes die Rede. Inzwischen sind die Pläne der Bundesregierung gemäßigter. Der Koalitionsvertrag gibt Aufschluss darüber, wohin die Reise gehen soll. Die SPD hat sich mit einer Beibehaltung der bisherigen Linie durchgesetzt....
07.08.2025 Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 23. Juni 2025 (Az. 10 K 1483/24 E) entschieden. Der Kläger schloss einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag über 6.500 ? ab und machte die hierfür angefallenen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend. Da die Übernahme der Beerdigungskosten auf Ebene des Erben zu außergewöhnlichen Belastungen führen kann, war der Kläger der Auffassung, dass nichts anderes gelten könne, wenn er selber bereits zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließe, um dadurch seinen Angehörigen die Beerdigungskosten zu ersparen. Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage abgewiesen. Durch die Bestattungsvorsorge seien dem Kläger keine zwangsläufig größeren Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der...
06.08.2025 Warnung: Keine Steuerforderung per Inkassounternehmen
Erneute Betrugsmasche Aktuell sind betrügerische E-Mails und Schreiben im Umlauf, die angeblich von einem Inkassounternehmen stammen. In der "Rechnung" wird zur Zahlung einer "offenen Forderung aus steuerlichen Verpflichtungen" samt Inkassogebühren und Verzugszinsen aufgefordert. Hierauf weisen die Finanzministerien verschiedener Bundeländer hin. Finanzamt fordert nie Zahlungen über Inkassounternehmen Für die Besteuerung sind die örtlichen Finanzämter der Landessteuerverwaltung zuständig. Die Steuerverwaltung und Finanzämter fordern Steuerschulden immer selbst ein und beauftragen keine externen Inkassounternehmen. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, Zahlungen zu leisten und Anhänge oder Links in solchen E-Mails zu öffnen. Diese könnten mit schadhafter Software oder Viren infiziert sein. Generelle Hinweise und Schutzmaßnahmen: Um Zahlungen auf falsche Konten von vornherein zu vermeiden, bietet die Teilnahme am Lastschrifteneinzugsverfahren...
04.08.2025 Was ist neu im August 2025?
Die Mietpreisbremse wird bis Ende 2029 verlängert. Bürokratische Hürden werden abgebaut, Passbilder für den Ausweis müssen digital sein. Und: Der Bahnverkehr zwischen Hamburg und Berlin ist bis April 2026 eingeschränkt. Die gesetzlichen Neuregelungen im Überblick. Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert Die Mietpreisbremse wurde um weitere vier Jahre bis Ende 2029 verlängert, damit Mieten nicht zu stark steigen - vor allem in Gegenden mit besonders großer Wohnungsknappheit. So soll es leichter werden, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Weitere Informationen zur Mietpreisbremse Passbilder müssen digital vorliegen Wenn neue Pass- und Ausweisdokumente beantragt werden, müssen die Passbilder digital vorliegen. Das gilt für: Reisepässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise des Ausländerrechts. Papier-Passbilder dürfen von den Behörden nicht mehr angenommen werden. Bürgerbüros und Fotodienstleister bieten die digitale...
31.07.2025 Die erste eigene Wohnung - aber bitte mit Steuervorteil
Ein Umzug will gut organisiert sein Zieht der Nachwuchs aus dem Elternhaus aus, muss er sich einigen Herausforderungen stellen und Verantwortung für das eigene Leben übernehmen. Dazu gehört das Sicherstellen der Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts. Ein Auszug unter 18 Jahren ist nur mit Genehmigung der Eltern, aus familiären oder beruflichen Gründen möglich. Ist das Kind volljährig, kann es diese Entscheidung selbst treffen. Soll es eine eigene Bude oder doch lieber eine WG werden? Was ist finanziell drin? Nachfolgend wird erklärt, welche finanziellen Unterstützungen infrage kommen können, um den Traum von der eigenen Wohnung zu wahr werden zu lassen. Wer zahlt außer den Eltern? Die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt sind nicht ohne. Für Studierende wurde aktuell ein durchschnittlicher Bedarf von 990 Euro pro Monat ermittelt. Prinzipiell sind die Eltern bis zum Ende der Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet, soweit ihr eigenes Einkommen dies...
30.07.2025 Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,63 Mrd. Euro
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2024 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,63 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2024 wurden 63.733 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.630 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt. Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 39 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von rd. 1 Mio. Euro. (Online-Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen) ...
28.07.2025 Leicht unter EU-Schnitt: 40,2 Wochenstunden haben in Vollzeit Erwerbstätige hierzulande 2024 gearbeitet
Im EU-Durchschnitt arbeiten 15- bis 64-jährige Vollzeitbeschäftigte 40,3 Stunden pro Woche Teilzeitquote in Deutschland deutlich höher als in den meisten EU-Staaten Erwerbstätigenquote in Deutschland überdurchschnittlich hoch, vor allem bei Frauen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland leisten durchschnittlich etwas weniger Arbeitsstunden pro Woche als im EU-Durchschnitt. 15- bis 64-jährige Erwerbstätige in Vollzeit haben im Jahr 2024 im Schnitt 40,2 Wochenstunden gearbeitet. Sie lagen damit geringfügig unter dem EU-Durchschnitt von 40,3 Wochenstunden, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat mitteilt. In den letzten zehn Jahren ist die Arbeitszeit in Deutschland und EU-weit leicht zurückgegangen: 2014 hatte sie hierzulande noch bei 41,5 Wochenstunden gelegen, EU-weit waren es 41,3 Wochenstunden. Dagegen hat die geleistete Arbeitszeit von...
24.07.2025 Neues Förderungsprogramm zur Stärkung der Digitalisierung und Innovationen im Mittelstand
Start der Programme "ERP-Förderkredit Digitalisierung" und "ERP-Förderkredit Innovation" zum 1. Juli Niedrigschwellige Finanzierung ohne Mindestkreditbetrag für kleine Unternehmen bis hin zum großen Mittelstand Steigende Zinsvergünstigungen und Zuschüsse bei zunehmendem Digitalisierungs- oder Innovationsgrad Einführung des KfW Digitalisierungs-Checks als Orientierungshilfe Mit den neuen Programmen "ERP-Förderkredit Digitalisierung" und "ERP-Förderkredit Innovation" entwickeln das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und die KfW das Förderangebot für Unternehmen weiter. Die Förderung wird aus KfW-Mitteln getragen, die aus dem ERP-Sondervermögen (ERP = European Recovery Program) für die Mittelstandsförderung in das KfW-Eigenkapital eingebracht wurden. Beide Förderkredite bieten Unternehmen eine vielseitige und niedrigschwellige Finanzierungsoption....
23.07.2025 Pflegemindestlohn erhöht - Dritte Stufe gilt seit dem 1. Juli 2025
Seit dem 1. Juli 2025 gilt die dritte Erhöhungsstufe des Pflegemindestlohns. Die stufenweise Anpassung erfolgt auf Grundlage der Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (6. PflegeArbbV), die zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten ist. Die Höhe des Pflegemindestlohns richtet sich nach der Qualifikation der Pflegekräfte und gilt im gesamten Bundesgebiet. Er ist für alle Arbeitgeber der Branche verbindlich - also in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen. Dort, wo der Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro brutto pro Stunde. Die aktuellen Pflegemindestlöhne im Überblick Tätigkeitsgruppe Mindestlohn ab dem 1. Juli 2025 Pflegehilfskraft: 16,10 Euro pro Stunde Qualifizierte Pflegehilfskraft...
23.07.2025 Arbeitsunfähig krank infolge Tätowierung - keine Entgeltfortzahlung
Eine Tätowierung ist heute typischer Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Während sichtbare Tattoos im Arbeitsleben immer normaler werden, stellt sich damit aber zunehmend die Frage, wer eigentlich das finanzielle Risiko trägt, wenn beim Stechen des Tattoos nicht alles glatt verläuft. Dazu liegt nun eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Mai 2025 (5 Sa 284 a/24) vor: Wer sich tätowieren lässt, erhält bei Komplikationen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das Landesarbeitsgericht bestätigt damit das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg (2 Ca 278/24). Die als Pflegehilfskraft beschäftigte Klägerin ließ sich am Unterarm tätowieren. In der Folge entzündete sich die tätowierte Stelle. Die Klägerin wurde daraufhin für mehrere Tage krankgeschrieben. Die beklagte Arbeitgeberin lehnte die Entgeltfortzahlung für diesen Zeitraum ab. Die Klägerin führte vor Gericht aus, dass sie ja nicht...
21.07.2025 Einführung von elektronischen Beurkundungen - Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung
Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können: also zum Beispiel mittels eines Unterschriftenpads. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Bislang ist das Beurkundungs­verfahren grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Nach deutschem Recht ist für viele besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte eine öffentliche Beurkundung vorgeschrieben, zum Beispiel für den Grundstückskaufvertrag, für den Gesellschaftsvertrag bei Gründung einer GmbH oder für den Ehevertrag. Beurkundungen können insbesondere von Notarinnen und Notaren vorgenommen werden, aber auch von Nachlassgerichten. Bislang setzt eine Beurkundung im Regelfall eine Niederschrift auf Papier voraus. Dagegen erfolgt die Verwahrung von Urkunden bereits weitgehend elektronisch. Auch der Vollzug beurkundeter Geschäfte und Erklärungen läuft zunehmend elektronisch ab. Daher kommt es...
16.07.2025 Wie viel kommt vom Urlaubsgeld bei Angestellten an?
Das Finanzamt verdient am Urlaubsgeld mit Die Ferienzeit steht an und damit die große Welle der Urlaubsreisen. Viele Arbeitnehmende bekamen mit ihrem Junigehalt ihr Urlaubsgeld ausbezahlt. Ein willkommener Zuschuss für die zusätzlichen Freizeitausgaben, die erst einen Tapetenwechsel ermöglichen. Letztes Jahr waren es 1.644 Euro im Durchschnitt. Je nach Branche und Unternehmensgröße werden zwischen 150 Euro bis zu einem vollen Bruttomonatsgehalt ausbezahlt. Doch das Glücksgefühl wird meist gesenkt, wenn man sieht, wie viel vom Urlaubsgeld tatsächlich auf dem Konto gelandet ist. Wer bekommt Urlaubsgeld? Während das Urlaubsentgelt die normale Lohnfortzahlung während Urlaubstagen darstellt, ist das Urlaubsgeld eine einmalige Sonderzahlung. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, es sei denn, dieses ist im Tarifvertrag festgeschrieben. In welcher Höhe das Urlaubsgeld ausbezahlt wird, kann neben dem Tarifvertrag der...
14.07.2025 Unternehmen müssen bis 31. Juli 2025 elektronische Kassen bei Finanzverwaltung registrieren
Die Frist endet bald: Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder vergleichbare digitale Aufzeichnungssysteme wie zum Beispiel Tablet- Kassensysteme verwenden, müssen diese erstmals bis spätestens zum 31. Juli 2025 über die neue elektronische Schnittstelle der Finanzverwaltung registrieren und fortan Änderungen mitteilen. Bereits seit dem Jahr 2020 besteht die Pflicht, elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Neu ist jedoch die zentrale Registrierungspflicht: Bis spätestens Ende Juli 2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die der Einzelaufzeichnungspflicht unterliegen, digital beim Finanzamt angemeldet werden. Dafür hat die Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2025 eine entsprechende Schnittstelle geschaffen. Der Gesetzgeber hat bundesweit die Pflicht zur Kassenregistrierung eingeführt, um die Transparenz hinsichtlich der im Unternehmen verwendeten...
10.07.2025 So setzen Eltern Unterhaltszahlungen für Kinder über 25 ab!
Oft unterstützen die Eltern ihre erwachsenen Kinder länger finanziell als nur bis zum 25. Geburtstag. Zwar entfallen ab dem Zeitpunkt das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Ausbildungsfreibetrag. Doch Eltern können von einem anderen Steuervorteil profitieren. Ihre Unterhaltszahlungen zählen in der Einkommensteuererklärung zu den außergewöhnlichen Belastungen und lassen sich von der Steuer absetzen. Bis zu 1.008 Euro pro Monat als außergewöhnliche Belastungen Über 83 Prozent der Studierenden sind laut CHE Centrum für Hochschulentwicklung auf das Geld ihrer Eltern angewiesen, weil sie keine staatlichen Hilfen wie BAföG, Stipendien oder Studienkredite erhalten. Die gute Nachricht: Unterhaltspflichtige Eltern können im Jahr 2025 für ihr Kind nach dem 25. Geburtstag bis zu 12.096 Euro (1.008 Euro pro Monat) steuerlich geltend machen - das sind 312 Euro mehr als im Jahr 2024. Das entspricht in der Regel dem Unterhaltssatz von 990 Euro...