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Aktuelles

Neuer Standort in Potsdam
Beeh & Happich GmbH verstärkt seine Präsenz in Berlin und Brandenburg durch die Aufnahme der pon.tus GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft, Potsdam.

Doing business in a more transparent world:
Auch 2018 hat Beeh & Happich GmbH die Weltbank beim Erstellen der weltweiten Erhebung „Doing Business“ unterstützt:
Doing Business Report 2019

21.03.2023 Rentenbeginn bei aufgeschobener Altersrente
Grundsätzlich ist die gesetzliche Altersrente ebenso wie die Rente aus...
17.03.2023 Erhöhter Steuerfreibetrag für Alleinerziehende senkt die Steuerlast
Wieviel bringt der Entlastungsbetrag? Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde...
16.03.2023 Studierende können ab sofort Energiepreispauschale beantragen
Seit Mittwoch, 15.03.2023, können Studierende sowie Fachschülerinnen und...
Weitere Neuigkeiten

Aktuelles

21.03.2023 Rentenbeginn bei aufgeschobener Altersrente
Grundsätzlich ist die gesetzliche Altersrente ebenso wie die Rente aus berufsständischen Versorgungswerken einkommensteuerlich als Leibrente in der Einkunftsart "Sonstige Einkünfte" nach § 22 EStG in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes zu versteuern. Die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils bemisst sich dabei nach dem Jahr des Rentenbeginns und des für dieses Jahr vom Gesetzgeber festgelegten Prozentsatzes, der auf den Jahresbetrag der Rente anzuwenden ist, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG. Nach ständiger Rechtsprechung ist als Beginn der Rente der Zeitpunkt des Entstehens des Rentenanspruchs und damit die formale Erfüllung der Voraussetzungen dieses Anspruchs anzusehen. Die Finanzverwaltung stellt für den Rentenbeginn auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Bewilligung der Rente ab und verweist insoweit auf den Rentenbescheid. Damit kommen Rechtsprechung und Finanzverwaltung so zu dem gleichen Ergebnis. Wird der Beginn des...
17.03.2023 Erhöhter Steuerfreibetrag für Alleinerziehende senkt die Steuerlast
Wieviel bringt der Entlastungsbetrag? Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde der Steuerliche Entlastungsbetrag für ein Kind auf 4.260 Euro ab dem 01.01.2023 angehoben. Bisher gab es bei einem Kind 4.008 Euro. Die Erhöhungskomponente für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind bleibt bei 240 Euro pro Jahr. Dieser Freibetrag wird von den zu versteuernden Einkünften abzogen, sofern er beantragt wird. Bei einem Steuersatz von 30 % und einem Kind macht das beispielsweise 1.278 Euro Steuerersparnis im Jahr. Das entspricht einer monatlichen Entlastung von rund 106 Euro. Aber nur für "echte" Alleinerziehende Der Gesetzgeber versteht unter Alleinerziehenden ledige, dauerhaft getrenntlebende, geschiedene oder verwitwete Elternteile, die in keiner Haushalts- oder Wohngemeinschaft mit anderen Erwachsenen leben, die finanziell etwas beisteuern können, und zwar unabhängig davon, ob eine finanzielle Beteiligung erfolgt. Wer sich also mit seinem...
16.03.2023 Studierende können ab sofort Energiepreispauschale beantragen
Seit Mittwoch, 15.03.2023, können Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler die Energiepreispauschale beantragen. Dies antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Bereits in der neunten Kalenderwoche sei eine Pilotphase angelaufen, in der das Antragsverfahren mit ausgewählten Ausbildungsstätten getestet worden sei. Die 200-Euro-Einmalzahlung könne über eine eigens entwickelte Onlineplattform beantragt werden. Hierfür seien die von der Ausbildungsstätte versandten Zugangsdaten sowie ein BundID-Konto erforderlich. Am 21.12.2022 trat das "Studierenden-Energiepreispauschalengesetz" in Kraft. Ziel sei es, Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler mit einer Einmalzahlung bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten hätten nun 6,5 Monate Zeit, das Geld zu beantragen. (Pressemitteilung des Deutschen Bundestages (hib 181/2023))
15.03.2023 Rentner zahlen aufgrund der Rentenerhöhung zum 01.07.2022 keine höheren Steuern!
Bin ich in die Steuerpflicht gerutscht oder muss ich mehr Steuern zahlen? Diese Frage stellen sich rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner Jahr für Jahr aufs Neue. Rentenerhöhungen erhalten Rentner regelmäßig jedes Jahr ab dem 01.07. Um wie viel Prozent die Rente erhöht wird, orientiert sich an der Entwicklung des Lohnniveaus. Dabei gibt es eine Differenz bei der Rentenerhöhung zwischen den West- und den Ost-Bundesländern. Fiel die Rentenerhöhung im Westen 2021 noch ganz aus und betrug im Osten lediglich 0,72 %, so gab es 2022 ansehnliche Steigerungen von 5,35 % im Westen und 6,12 % im Osten. War bei Renteneintritt noch ein bestimmter Prozentsatz (Rentenfreibetrag) steuerfrei, so werden alle folgenden Rentenerhöhungen immer zu 100 % versteuert. Dadurch kann es passieren, dass allein aufgrund der Rentenerhöhung eine Steuerpflicht entsteht oder aber die Steuerzahlungen höher ausfallen. Höherer Grundfreibetrag sorgt für moderate Steuer Für 2022 tritt...
14.03.2023 Gebäude-AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG)
Mit Urteil vom 28.07.2021 - IX R 25/19 hat der BFH entschieden, dass Steuerpflichtige, die sich nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes berufen, sich jeder Darlegungsmethode bedienen können, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint, soweit daraus Rückschlüsse auf die maßgeblichen Determinanten (z. B. technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen) möglich sind. Die Finanzverwaltung hat hierzu jüngst ein BMF-Schreiben veröffentlicht, dass die Anwendung der Gebäude-AfA nach der kürzeren Nutzungsdauer erläutert. Neben Ausführungen zur AfA von Gebäuden nach typisierten festen AfA-Sätzen, zur AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer, zu Rechtfertigungsgründen für eine AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer und zu den maßgeblichen Kriterien für die Schätzung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer werden auch...
10.03.2023 Zahlung einer USt-Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit innerhalb des 10-Tages-Zeitraum
Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des für § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgeblichen 10-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Dies hat der BFH in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (BFH vom 13.12.2022 - VIII R 1/20) in Fortführung seiner Rechtsprechung (BFH vom 16.02.2022 - X R 2/21, BStBl II 2022 S. 448) entschieden. Bei einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG bestimmt der für den Betriebsausgabenabzug geltende § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG, dass Ausgaben für dasjenige Kalenderjahr abzusetzen sind, in dem sie geleistet worden sind. Eine hiervon abweichende Zuordnung der Zahlung als Ausgabe hat nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG zu erfolgen, wenn es sich um eine regelmäßig...
09.03.2023 Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen steuerpflichtig
Veräußerungsgewinne, die ein Stpfl. innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Dies hat der BFH mit Urteil vom 14.02.2023 IX R 3/22 entschieden. Im Streitfall hatte der Kläger verschiedene Kryptowährungen erworben, getauscht und wieder veräußert. Im Einzelnen handelte es sich um Geschäfte mit Bitcoins, Ethereum und Monero, die der Stpfl. privat tätigte. Im Streitjahr 2017 erzielte er daraus einen Gewinn in Höhe von insgesamt 3,4 Millionen Euro. Mit dem Finanzamt kam es zum Streit darüber, ob der Gewinn aus der Veräußerung und dem Tausch von Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegt. Die vom Stpfl. beim Finanzgericht erhobene Klage war ganz überwiegend erfolglos. Der BFH hat die Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne aus Bitcoin, Ethereum und Monero bejaht. Bei Kryptowährungen handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die...
07.03.2023 Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung
Der BFH hat mit Urteil vom 26.10.2022 entschieden, dass Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbst bewohnten Einfamilienhaus gehörenden Gartens keine außergewöhnlichen Belastungen sind. Im Streitfall litt die Klägerin an einem Post-Polio-Syndrom, aufgrund dessen sie auf einen Rollstuhl angewiesen war. Um die vor dem Haus gelegenen Pflanzenbeete weiter erreichen zu können, ließen die Kläger den Weg vor ihrem Haus in eine gepflasterte Fläche ausbauen und Hochbeete anlegen. Das Finanzamt berücksichtigte die geltend gemachten Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastungen. Das Finanzgericht wies die Klage ab. Der BFH bestätigte diese Entscheidung. Als außergewöhnliche Belastungen könnten Aufwendungen nur anerkannt werden, wenn sie dem Stpfl. zwangsläufig erwachsen seien. Daher würden etwa Krankheitskosten und ebenfalls Aufwendungen zur Befriedigung des existenznotwendigen Wohnbedarfs als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Zwar sei...
02.03.2023 Besteuerung eines Promotionsstipendiums
Leistungen aus einem Promotionsstipendium können der Einkommensteuer unterliegen. Dies ist nach einer Entscheidung des BFH jedenfalls dann der Fall, wenn der Stipendiat eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat und keine Steuerbefreiungsvorschrift eingreift. Die Klägerin promovierte an einer Universität im Bundesland X. Zwecks Förderung akade-mischer Nachwuchskräfte wurde die Klägerin während ihrer Promotionszeit aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit monatlich 800 Euro unterstützt. Nach Maßgabe der Vergabebedingungen beteiligte sich ein in X ansässiges privatwirtschaftliches Unternehmen in gleicher Höhe an der Finanzierung des Promotionsvorhabens und zahlte der Klägerin somit ebenfalls monatlich 800 Euro. Die Klägerin war verpflichtet, ihre Arbeitskraft ausschließlich der Promotion zu widmen und hierüber Nachweise zu erbringen. Zudem unterlag sie hinsichtlich der Ergebnisse ihres Promotionsprojekts einer fünfjährigen Ausübungs- und...
28.02.2023 Einsichtnahme in das Transparenzregister durch Mitglieder der Öffentlichkeit
Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22. November 2022 in den verbundenen Rechtssachen C-37/20 und C-601/20 hat dieser entschieden, dass die Regelung der EU-Geldwäscherichtlinie ungültig ist, die EU-weit vorsieht, dass die Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten der im Transparenzregister eingetragenen Gesellschaften oder anderen juristischen Personen in allen Fällen für alle Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich sind. Aufgrund dieser Entscheidung wurde die Stattgabe der Anträge der Mitglieder der Öffentlichkeit auf Einsichtnahme in das Transparenzregister noch am 22. November 2022 durch die registerführende Stelle bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Übermittlung der Daten zu wirtschaftlich Berechtigten erfolgt gegenüber Mitgliedern der Öffentlichkeit seit dem Mittag des 22. November 2022 derzeit nicht. Einsichtnahmeanträgen nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GwG kann daher nicht vorbehaltlos entsprochen werden, sondern nur unter...
27.02.2023 Grundsteuer: Finanzämtern droht Einspruchswelle
Die Finanzämter haben bis Anfang Februar bereits rund 350.000 Einsprüche gegen versendete Bescheide zur Grundsteuer erhalten. Das ergab eine Abfrage des Geldratgebers Finanztip bei den Finanzbehörden aller 16 Bundesländer. Finanztip erwartet mit Blick auf die vorliegenden Daten eine enorme Zahl von Einsprüchen, die noch auf die Finanzämter zukommen werden. Schon die aktuell vorliegenden Einspruchszahlen dürften zu niedrig gegriffen sein: Von den 16 angefragten Landesbehörden lieferten Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen keine Zahlen zu Einsprüchen. Dabei sind aus den beiden genannten Flächenländern aufgrund der großen Zahl von Immobilienbesitzern viele Tausend zusätzliche Einsprüche zu erwarten. "Wenn man dies berücksichtigt, ist aktuell sogar von mindestens 400.000 Einsprüchen auszugehen", so ein Steuerexperte bei Finanztip. Die Einspruchsquote im Verhältnis zu den bearbeiteten Grundsteuererklärungen reicht dabei von 1,29 Prozent in...
24.02.2023 BMF-Schreiben zu Praxisfragen bei Umsetzung des PStTG
Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vom 20.12.2022 (BGBl. 2022 I S. 2730) wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedsstaaten eingeführt. Das Gesetz ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Betroffen sind Internetplattform-Betreiber wie z. B. eBay, amazon marketplace, etsy, vinted oder airbnb, über die regelmäßig Waren, Dienstleistungen oder die kurzfristige Vermietung von Wohnungen angeboten werden. Das Gesetz verpflichtet die Plattformbetreiber zur Meldung bestimmter Daten der die Plattform nutzenden Anbieter an die Finanzverwaltung. Gemeldet werden unter anderem die persönlichen Daten der Anbieter, Kontodaten und die im Meldezeitraum (Kalenderjahr) insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung. Für die Anbieter des Verkaufs von Waren sieht das Gesetz eine Bagatellgrenze vor, bis zu der von einer Meldung durch...
23.02.2023 Erhöhung des Sparerpauschbetrags - Freistellungsaufträge prüfen
Zum 01.01.2023 wurde der Sparerpauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Person und Jahr erhöht. Für zusammenveranlagte Ehegatten gilt nun ein Betrag von 2.000 Euro (bisher: 1.602 Euro) im Jahr. Bis zu diesem Betrag können Stpfl. Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen. Die Steuerfreistellung wird bereits von der auszahlenden Stelle der Kapitalerträge berücksichtigt, wenn man dieser einen Freistellungsauftrag erteilt. Ansonsten ist die auszahlende Stelle der Kapitalerträge i. d. R. verpflichtet, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Wurden den Banken oder Sparkassen solche Freistellungsaufträge erteilt, wird die Erhöhung auf den neuen Sparerpauschbetrag automatisch umgesetzt. Kapitalanleger müssen nicht aktiv werden. Bereits erteilte Freistellungsaufträge über 801 Euro werden auf maximal 1.000 Euro angepasst. Wurde nur ein Freistellungsauftrag i. H. von 400 Euro erteilt, sind Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 499...
21.02.2023 Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister: Die Übergangsregelung des § 59 Abs. 10 GwG läuft mit dem 01.04.2023 aus
Nach § 23a Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) sind Steuerberater grundsätzlich verpflichtet, Unstimmigkeiten oder Abweichungen, die sie zwischen den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtigten und den Angaben im Transparenzregister feststellen, unverzüglich an das Transparenzregister zu melden, sodass das Transparenzregister anhand der Unstimmigkeitsmeldung die im Register geführten Daten auf ihre Richtigkeit prüfen kann. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt nach § 56 Abs. 1 Nr. 65 GwG eine Ordnungswidrigkeit dar und ist bußgeldbewehrt. Diese Pflicht und mithin auch die Sanktionierung sind derzeit aufgrund einer Übergangsregelung in § 59 Abs. 10 GwG ausgesetzt. Diese Übergangsregelung läuft jedoch mit dem 01.04.2023 aus. Hierauf weist die Bundessteuerberaterkammer aktuell ausdrücklich hin. Betroffen sind all diejenigen Fälle, in denen eine Meldung zum Transparenzregister nach der bis zum 31.07.2021 geltenden...
17.02.2023 Sparerpauschbetrag erhöht: Müssen Sparer tätig werden?
Das JStG 2022 der Bundesregierung brachte zahlreiche Verbesserungen für Steuerpflichtige. So wurde unter anderem mit Wirkung zum 01.01.2023 der Sparerpauschbetrag, bis zu dessen Höhe jährliche Kapitalerträge steuerfrei sind, deutlich erhöht. Bei Alleinstehenden stieg er von 801 Euro auf 1.000 Euro an. Zusammenveranlagte Eheleute oder Lebenspartner können über den doppelten Betrag, also 2.000 Euro, verfügen. Mittels Freistellungsaufträgen können sie sich den Freibetrag unterjährig sichern und den Betrag zwischen ihren Banken aufteilen. Um die Erhöhung technisch möglichst einfach umzusetzen, wurden die bestehenden Freistellungsaufträge von den Banken schlichtweg prozentual erhöht. Somit müssen Bankkunden, die Kapitalerträge erwirtschaftet und bereits einen Freistellungsauftrag erteilt haben, nicht zwingend tätig werden. Von Zeit zu Zeit sollten die in der Vergangenheit erteilten Freistellungsaufträge bei den Banken auf ihre Höhe hin überprüft werden. Entsprechen diese...
16.02.2023 Ebay und Co. melden Privatverkäufe ab 01.01.2023 ans Finanzamt
Still, heimlich und leise hat sich seit 01.01.2023 ein neues Gesetz in das Leben vieler Personen eingeschlichen. Das PStTG (Abkürzung für Plattformen-Steuertransparenzgesetz) verpflichtet Betreiber von Online-Plattformen, wie eBay, Vinted, Etsy, Hood, Shpock, booklooker und weitere, die Daten der Verkäufer an das Finanzamt auszuhändigen. Davon betroffen sind auch private Anbieter, die sich durch den Verkauf von gebrauchten Sachen ein paar Euros nebenher verdienen. Ist es nun riskant, seinen Keller auszumisten und seine alte Schallplattensammlung auf eBay zu verhökern? Betreiber sind gezwungen, Daten offenzulegen Ziel des neuen Gesetzes ist mehr Transparenz für Transaktionen im Internet. Daher werden die Verkaufsplattformen gesetzlich dazu verpflichtet, den Steuerbehörden Informationen zu den Anbietern und deren Umsätzen zur Verfügung zu stellen. Vom Verkäufer werden Name, Geburtsdatum, Anschrift, die Steuer-Identifikationsnummern und die registrierte...
14.02.2023 Zur zeitnahen Dokumentation der Zuordnungsentscheidung
Mit Urteil vom 29.09.2022 V R 4/20 hat der BFH folgendes entschieden: Steht anhand objektiver Anhaltspunkte, die innerhalb der Zuordnungsfrist erkennbar geworden sind, fest, dass der Steuerpflichtige einen Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet hat, ist es nicht zusätzlich erforderlich, dass er die erfolgte Zuordnung der Finanzverwaltung innerhalb dieser Frist mitteilt. (Auszug aus einem Urteil des BFH vom 29.09.2022 V R 4/20) Das Urteil im Volltext
10.02.2023 Homeoffice ab 2023 deutlich attraktiver
Jeder vierte der rund 46 Millionen Erwerbstätigen arbeitet laut einer aktuellen Umfrage des ifo Instituts auch nach der Corona-Pandemie zumindest zeitweise von zu Hause aus. Sie können ab 2023 pauschal Aufwendungen von bis zu 1.260 Euro jährlich geltend machen - egal, ob sie am Küchentisch oder im Arbeitszimmer arbeiten. Das ist mehr als das Doppelte gegenüber den bisherigen 600 Euro. Aufwendungen müssen nicht nachgewiesen werden und die ursprüngliche Befristung der Homeoffice-Pauschale auf den Zeitraum der voraussichtlichen Corona-Pandemie wurde aufgehoben. 6 Euro pauschal für 210 Homeoffice-Tage im Jahr Berufstätige können jetzt je Homeoffice-Tag 6 Euro statt bisher 5 Euro absetzen. Die Pauschale gibt es nun für maximal 210 Tage im Jahr. 2022 wird sie lediglich für bis zu 120 Arbeitstage gewährt, sodass im Jahr höchstens 600 Euro zusammenkommen. Angestellte, die 210 Tage im Homeoffice arbeiten, können allein mit der neuen Tagespauschale schon über den...
07.02.2023 Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes grundsätzlich auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte nun zu entscheiden, ob auch die Zahlung von Abfindungen durch die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses an die bisherigen Mieter für die vorzeitige Kündigung des Mietvertrags und die Räumung der Wohnung zwecks umfangreicher Gebäuderenovierung steuerlich als Herstellungskosten zu behandeln sind. Die Klägerin machte die Abfindungszahlungen als sofort abzugsfähige Werbungskosten geltend; das beklagte Finanzamt dagegen behandelte die Abfindungszahlungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten. Das FG Münster wies die hiergegen gerichtete Klage ab (FG Münster Urteil vom 12.11.2021 - 4 K 1941/20 F). Die anschließende Revision beim BFH war jedoch erfolgreich: Der BFH hat entschieden,...
03.02.2023 Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen - Entwurf eines BMF-Schreibens
Das Bundesfinanzministerium hat am 26.01.2023 den Entwurf eines BMF-Schreibens zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) veröffentlicht. Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S. 2294) wurde der Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) eingeführt. Nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage einschließlich der der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte...